ASVG: § 260
VO (EG) 883/2004 : Art 1 lit q, Art 6
Hat der verstorbene Vater eines in Österreich wohnhaften Kindes in Österreich keine Versicherungszeiten erworben, besteht allein unter Berücksichtigung der in Spanien zurückgelegten Versicherungsmonate kein Anspruch auf eine österreichische Waisenpension. Mangels Vorliegens auch nur eines einzigen österreichischen Versicherungsmonats ist weder die Pensionsversicherungsanstalt noch ein anderer österreichischer Träger oder eine österreichische Behörde als "zuständiger Träger" iSd Art 6 VO (EG) 883/2004 anzusehen, sodass keine Verpflichtung zur Zusammenrechnung nach Art 6 der VO (EG) 883/2004 besteht.