Fallen Mitarbeiter nach einem Unfall oder wegen einer langwierigen Erkrankung für einen längeren Zeitraum aus, kann dies insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe zu einer großen, auch finanziellen Belastung führen. Um diese Probleme ein wenig abzufedern, kann Unternehmen mit weniger als 51 Mitarbeitern auf Antrag ein Zuschuss aus Mitteln der Unfallversicherung zur teilweisen Vergütung des Aufwandes für die Fortzahlung des Entgelts für den verhinderten Dienstnehmer geleistet werden. Unter welchen Voraussetzungen Dienstgeber Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung haben, wird im folgenden Beitrag näher erläutert.