In ihrem aktuellen Newsletter beantwortet die NÖGKK die Frage, wie Kilometergelder steuer- und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln sind, wenn der Dienstnehmer für seine Dienstfahrten ein Kfz nutzt, das nicht in seinem Eigentum steht, sondern ihm von Freunden oder Bekannten kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Wird dem Dienstnehmer das Kfz von Freunden völlig kostenlos zur Verfügung gestellt und entstehen ihm darüber hinaus auch keinerlei sonstigen Aufwendungen, dann besteht sehr wohl Steuer- und Beitragspflicht. Nur wenn der Dienstnehmer bestimmte Aufwendungen selbst trägt, dann können Kilometergelder grundsätzlich steuer- und beitragsfrei ausbezahlt werden. ( Quelle: NÖDIS Nr 10, Juli 2015)