BAO: § 9, §§ 80 ff, § 238
VwGH 22. 4. 2015, 2013/16/0123
Wird eine GmbH liquidiert und ihr Betrieb eingestellt und bringt der Geschäftsführer nicht vor, ob und welche Aktiva der GmbH noch vorhanden wären, ist von der Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung bei der GmbH als Primärschuldnerin auszugehen.