ASVG: § 255 Abs 1 und Abs 2
OGH 28. 4. 2015, 10 ObS 27/15s
Für den Berufsschutz nach § 255 Abs 1 und 2 ASVG sind nur solche Pflichtversicherungsmonate zu berücksichtigen, in denen qualifizierte Tätigkeiten als gelernte oder angelernte Arbeiter sowie Angestelltentätigkeiten ausgeübt wurden. Zeiten einer selbstständigen Tätigkeit nach dem GSVG haben für den Berufsschutz nach § 255 Abs 1 und 2 ASVG bzw § 273 ASVG außer Betracht zu bleiben (vgl OGH 23. 7. 2013, 10 ObS 92/13x, ARD 6362/5/2013).