ASVG: § 255 Abs 3
OGH 24. 2. 2015, 10 ObS 155/14p
Für die Frage des Vorliegens des Versicherungsfalls der Invalidität nach § 255 Abs 3 ASVG ist ohne Bedeutung, ob der Versicherte einen konkreten Arbeitsplatz im Verweisungsberuf (hier: Tagportier) erlangen kann. In keinem Fall der Verweisung ist zu berücksichtigen, ob der Versicherte im Verweisungsberuf auch tatsächlich einen Dienstposten finden wird, weil für den Fall der Arbeitslosigkeit die Leistungszuständigkeit der Arbeitslosenversicherung besteht. Ob in den Verweisungsberufen freie Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, ist für die Frage der Verweisbarkeit jedenfalls ohne Bedeutung. Daher ist im Verfahren auf Gewährung der Invaliditätspension auch die Frage rechtlich unerheblich, ob nicht eine ausreichende Anzahl künftig zu besetzender Stellen, also potenziell vom Kläger erreichbare Stellen existieren müssen.