Das Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz (ASRÄG) 2014 (BGBl I 2014/94) hat eine erhebliche Ausweitung der behördlichen Kontrolle des Entgelts gebracht. Für die Praxis enthält ein mittlerweile kundgemachter Erlass des BMASK (siehe dazu ARD 6448/24/2015) wertvolle Hinweise. Im Folgenden werden häufig vorkommende Entgeltbestandteile in Hinblick auf ihre Bedeutung für Lohn- und Sozialdumping analysiert.