vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Prämienzahlungen des Dienstgebers für eine Versicherung

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6458/1/2015 Heft 6458 v. 30.7.2015

Aufwendungen des Dienstgebers für die Zukunftssicherung seiner Dienstnehmer gelten unter bestimmten Voraussetzungen nicht als (beitragspflichtiges) Entgelt. Welche Kriterien dabei für die Beitragsfreiheit vorliegen müssen, darüber berichtet der Juli-Newsletter der NÖGKK. Beitragspflicht liegt übrigens im Fall einer Bezugsumwandlung vor, dh, der Dienstnehmer verzichtet zugunsten einer Zukunftssicherungsmaßnahme auf einen Gehaltsbestandteil oder auf einen Teil der ihm zustehenden Ist-Lohnerhöhung; in diesem Fall bleibt die Beitragsgrundlage und damit auch die Bemessungsgrundlage für Geldleistungsansprüche wie etwa das Krankengeld unverändert. Beiträge, die der Dienstgeber für seine Dienstnehmer im Sinne des BPG oder des BMSVG leistet, stellen kein Entgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dar, soweit sie lohnsteuerfrei sind. ( Quelle: NÖDIS Nr 9, Juli 2015)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte