Der Beitrag erläutert die Rolle des Arbeitsrechts im Zusammenhang mit Sportausübung. So setzt sich der Autor ua mit der Arbeitnehmereigenschaft des Sportlers auseinander und kommt zu dem Schluss, dass bezahlte Mannschaftssportler jedenfalls einem Arbeitsverhältnis unterliegen. Holzer vertritt weiters die Ansicht, dass ein Sportler, dem Arbeitnehmereigenschaft zukommt, zumindest im Spitzensport als Angestellter zu qualifizieren sei. Weiters werden im Beitrag die Themen Sport und Betriebsverfassung, Kollektivvertrag sowie Arbeitsvertragsrecht thematisiert.