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Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes wegen verspäteter Mutter-Kind-Pass-Untersuchung

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6457/14/2015 Heft 6457 v. 23.7.2015

MuKiPassV: § 8 Abs 1

KBGG: § 5a Abs 2, § 7 Abs 4 Z 1

Die verspätete Vornahme oder der verspätete Nachweis von Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen kann zu einer Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes führen, es sei denn, die Verspätung erfolgte aus Gründen, die nicht von dem das Kinderbetreuungsgeld beziehenden Elternteil zu vertreten sind. Die allgemeine Befürchtung der Mutter, ihr Kind könnte sich aufgrund einer damals herrschenden Grippewelle in der Ordination eines Kinderarztes mit einem Influenzavirus anstecken, rechtfertigt noch nicht die verspätete Vornahme der Mutter-Kind-Pass-Untersuchung.

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