Ausgehend von einem speziellen Praxisfall, informiert der Autor über die seit 1. 1. 2015 aufgrund des ASRÄG 2014, BGBl I 2014/94, zu beachtenden "Entsenderegelungen" für kurzfristig nach Österreich entsandte ausländische Konzernarbeitnehmer. Der Ausgangsfall sieht vor, dass Arbeitnehmer der ausländischen Tochtergesellschaft einer österreichischen Muttergesellschaft zur Einschulung nach Österreich kommen, um neue Technologien, die im Ausland produziert werden, zu erlernen. Die Kosten trägt ausschließlich die ausländische Tochtergesellschaft. Die Schulungen dauern von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten, wobei die ausländischen Arbeitnehmer keine produktive Arbeit leisten und die österreichischen Arbeitnehmer sich für die Einschulung Zeit nehmen müssen. Walch führt unter Berufung auf eine Anfragebeantwortung von Erwin Rath vom BMASK aus, dass zusammengefasst im konkreten Fall keine Entsendung iSd § 7b AVRAG vorliege. Dies wäre nur dann der Fall, wenn sich aus der Tätigkeit der ausländischen Arbeitnehmer ein wirtschaftlicher Vorteil für den ausländischen Arbeitgeber ergebe und diese Tätigkeit mit einer spürbaren Wettbewerbssituation zu inländischen Arbeitgebern verbunden wäre.