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Selbstständige Ambulatorien vom gesatzten BAGS-KV ausgenommen

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6456/11/2015 Heft 6456 v. 16.7.2015

KAKuG: § 2 Abs 1 Z 5

Satzung des BAGS-KV: § 1 lit a

Krankenanstalten und damit auch selbstständige Ambulatorien sind vom fachlichen Geltungsbereich des zur Satzung erklärten BAGS-KV (nunmehr: Kollektivvertrag für den Verein Sozialwirtschaft Österreich - Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen) ausgenommen.

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