Der Beitrag widmet sich unentgeltlichen Ausbildungsverhältnissen (va Volontariat, Ferialpraktikum), der Abgrenzung zu echten Arbeitsverhältnissen sowie deren sv-rechtlicher Behandlung. Kritisch setzt sich die Autorin dabei mit der Frage auseinander, ob die Gewährung eines - nicht zum Entgeltbegriff zählenden - Taschengeldes an Ferialpraktikanten automatisch zur Dienstnehmereigenschaft aufgrund Lohnsteuerpflicht führt. Dies wird von der GKK bejaht, von Graf-Schimek jedoch im Falle des Fehlens einer Arbeitspflicht verneint. Mangels Arbeitspflicht scheide ein Dienstverhältnis aus.