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Private Berufsunfähigkeitsversicherung: "Beobachtungszeitraum" betreffend Vergleichsberuf

RechtsprechungRechtssplitterBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaARD 6455/17/2015 Heft 6455 v. 9.7.2015

ABGB: §§ 914 f

AB: § 3, § 13

Nach den hier vorliegenden Versicherungsbedingungen (§ 3.1, § 13 AB) kann für einen verständigen Versicherungsnehmer kein Zweifel darüber bestehen, dass er keinen Anspruch auf Leistung mehr hat, wenn er - wann auch immer - einen Vergleichsberuf ausübt (andere Tätigkeit, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht).

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