AZG: § 1 Abs 2 Z 8
OLG Wien 17. 3. 2015, 10 Ra 133/14y
Im vorliegenden Fall ist strittig, ob der Kläger als technischer Leiter eines Theaterunternehmens, zuständig für den Bereich Musical, als leitender Angestellter iSd § 1 Abs 2 Z 8 AZG anzusehen ist.