AuslBG: § 18 Abs 12
Erbringt ein Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, der einen seiner Arbeitnehmer zur Erfüllung eines Auftrags nach Österreich entsenden will, nicht den Nachweis, dass sein Unternehmen im Sitzstaat eine nennenswerten Geschäftstätigkeit entfaltet, und legen auch die Umstände den Schluss nahe, dass die betreffenden