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EuGH: Arbeitskräfteüberlassung aus Ungarn nach Österreich

RechtsprechungAllgemeines ArbeitsrechtBearbeiter: Manfred Lindmayr/Barbara TumaARD 6454/7/2015 Heft 6454 v. 2.7.2015

RL 96/71/EG : Art 1 Abs 3 Buchstabe c

Anhang X der Beitrittsakte von 2003: Kap 1 Nr 2 und Nr 13

Die Republik Österreich war nach der Beitrittsakte von 2003 berechtigt, die Arbeitskräfteüberlassung betr ungarische Arbeitnehmer in ihrem Hoheitsgebiet einzuschränken, auch wenn diese Überlassung keinen empfindlichen Sektor iSv Kapitel 1 Nr 13 des Anhangs X der Beitrittsakte betreffen sollte.

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