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"Teilpension" ab 2016 und Änderung des AlVG - RV

Neue VorschriftenSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6453/18/2015 Heft 6453 v. 25.6.2015

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden soll

Regierungsvorlage 10. 6. 2015, 674 BlgNR 25. GP
➜ zum Ministerialentwurf 119/ME, siehe ARD 6446/22/201
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten

"Teilpension - erweiterte Altersteilzeit"

Der vorliegende Gesetzesentwurf hat die Aufrechterhaltung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zum Ziel. Dazu wird im AlVG eine neue "Teilpension - erweiterte Altersteilzeit" verankert, die bezweckt, dass Personen mit einem Anspruch auf eine Korridorpension nicht vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden, sondern im Rahmen einer reduzierten Arbeitszeitverpflichtung bis zur Regelpension weiter tätig bleiben. Den Arbeitgebern sollen die zusätzlichen Aufwendungen abgegolten und damit ein Anreiz geschaffen werden, ältere Arbeitnehmer weiterhin zu beschäftigen (zu den Details siehe ARD 6446/22/2015). Die vorgeschlagenen Änderungen sollen mit 1. 1. 2016 in Kraft treten.

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