vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pensionskassenvertrag - echter Vertrag zugunsten Dritter

RechtsprechungBetriebspensionBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6453/12/2015 Heft 6453 v. 25.6.2015

PKG: § 15

OGH 27. 11. 2014, 9 ObA 132/14y

Der zwischen Dienstgeber und Pensionskasse abgeschlossene Pensionskassenvertrag ist ein echter Vertrag zugunsten des Arbeitnehmers. Ein echter Vertrag zugunsten Dritter verschafft dem Dritten ein eigenständiges Forderungsrecht gegenüber dem die Leistung Versprechenden (vgl § 881 Abs 2 ABGB), wenn die Voraussetzungen für die den Dritten begünstigende Leistung vorliegen. Das ist hier das Recht des Arbeitnehmers, von der Pensionskasse bei Eintritt der Voraussetzungen die Pensionsleistungen zu verlangen (Leistungsverhältnis).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte