vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beweispflicht für personenbezogene Kündigungsgründe

RechtsprechungAllgemeines ArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6453/7/2015 Heft 6453 v. 25.6.2015

ArbVG: § 105 Abs 3 Z 2 lit a

OLG Wien 26. 3. 2015, 8 Ra 24/15f

Steht fest, dass durch die Kündigung wesentliche Interessen des gekündigten Arbeitnehmers beeinträchtigt sind und andererseits in der Person des Arbeitnehmers liegende Umstände betriebliche Interessen nachteilig berühren, dann sind diese Voraussetzungen zueinander in eine Wechselbeziehung zu setzen und eine Abwägung dieser sich gegenüber stehenden Interessen vorzunehmen, um den Zweck des Kündigungsschutzes, nämlich Schutz vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen, erfüllen zu können.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte