Die Republik Österreich hat ihren anlässlich der Ratifizierung erklärten Vorbehalt zu Art 11 der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau betreffend den besonderen Arbeitnehmerschutz von Frauen zurückgezogen. Eine Evaluierung ergab, dass die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Frauen für Arbeiten unter Einwirkung von Blei und unter besonderer physischer Belastung gemäß der Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen im Hinblick auf den technischen Fortschritt sowie die nunmehrige Arbeitsschutzrechtslage nach dem ASchG idF BGBl I 2013/71 nicht mehr erforderlich sind. Die Bestimmungen des ASchG erscheinen ausreichend zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, sodass mittelfristig auch eine Aufhebung der Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen, BGBl II 2001/356, geplant ist. (BGBl III 2015/82)