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Änderung der Kinderbetreuungsgeldvariante nach Mitteilung über den Leistungsanspruch

RechtsprechungKinderbetreuungsgeldBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6452/12/2015 Heft 6452 v. 18.6.2015

KBGG: § 26a idF BGBl I 2009/116

Nach der hier noch maßgebenden Bestimmung des § 26a KBGG idF BGBl I 2009/116 ist die Wahl der Leistungsart bei der erstmaligen Antragstellung zu treffen. Diese Entscheidung bindet neben dem antragstellenden Elternteil auch den anderen Elternteil. Eine spätere Änderung der getroffenen Entscheidung war nicht möglich.

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