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Medikamentenversand durch Apotheken

In aller KürzeBearbeiterin: Barbara TumaARD 6452/4/2015 Heft 6452 v. 18.6.2015

In Umsetzung von EU-Recht dürfen öffentliche Apotheken ab 25. 6. 2015 in Österreich zugelassene oder registrierte rezeptfreie Humanarzneispezialitäten auch durch Fernabsatz innerhalb Österreichs vertreiben (vgl AMG-Novelle BGBl I 2013/48). Die dafür erforderlichen spezifischen Qualitätsvorgaben werden durch die neue "Fernabsatz-Verordnung", BGBl II 2015/105, festgelegt; damit soll die Arzneimittelsicherheit und eine dem Fernabsatz angepasste Information und Beratung der Kunden sichergestellt und der Arbeitsablauf vom Eingang der Bestellung bis zur Auslieferung sichergestellt werden.

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