In Umsetzung von EU-Recht dürfen öffentliche Apotheken ab 25. 6. 2015 in Österreich zugelassene oder registrierte rezeptfreie Humanarzneispezialitäten auch durch Fernabsatz innerhalb Österreichs vertreiben (vgl AMG-Novelle BGBl I 2013/48). Die dafür erforderlichen spezifischen Qualitätsvorgaben werden durch die neue "Fernabsatz-Verordnung", BGBl II 2015/105, festgelegt; damit soll die Arzneimittelsicherheit und eine dem Fernabsatz angepasste Information und Beratung der Kunden sichergestellt und der Arbeitsablauf vom Eingang der Bestellung bis zur Auslieferung sichergestellt werden.