Mit der "Betriebliche Kollektivversicherung Informationspflichtenverordnung" (BKV-InfoV) werden Einzelheiten der an Anwartschafts- und Leistungsberechtigte laut Pensionskassenzusage bzw an Versicherte in der betrieblichen Kollektivversicherung zu erteilenden Informationen normiert. Diese von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) erlassene Verordnung tritt mit 1. 1. 2016 in Kraft. (BGBl II 2015/149)