RL 2000/78/EG : Art 1
Das Unionsrecht enthält kein allgemeines Verbot der Diskriminierung wegen Adipositas als solcher in Beschäftigung und Beruf.
Die RL 2000/78/EG (Gleichbehandlungsrahmen-RL) ist aber dahin auszulegen, dass die Adipositas eines Arbeitnehmers eine "Behinderung" iS dieser RL darstellen kann, wenn sie eine Einschränkung mit sich bringt, die ua auf physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen von Dauer zurückzuführen ist, die ihn in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, hindern können. Es ist Sache des nationalen Gerichts zu prüfen, ob diese Voraussetzungen im Ausgangsverfahren erfüllt sind.