KFG: § 102
GewO 1859: § 82 lit f
Wurde ein Lkw-Fahrer mehrfach ermahnt und zu sorgfältigerem Verhalten im Straßenverkehr aufgefordert, nachdem er in einer Zeitspanne von wenigen Monaten mehrere Verkehrsunfälle verursacht hatte, wobei (meist) der Lkw beschädigt wurde, und kommt es schließlich an einem Tag gleich zu zwei weiteren Unfällen, wobei nach dem zweiten Unfall der Lkw-Fahrer weiter fuhr, obwohl der Lkw auf der rechten Seite mehrfach beschädigt war und Zweifel aufkommen hätten müssen, ob der Lkw noch betriebssicher bzw fahrtüchtig war, so ist eine deswegen ausgesprochene Entlassung wegen beharrlicher Pflichtenvernachlässigung gerechtfertigt. Dem Arbeitgeber muss zugestanden werden, das Vertragsverhältnis sofort aufzulösen, um allfällige weitere Schäden an seinem und allenfalls fremdem Eigentum zu verhindern.