Au-pair-Kräfte unterliegen als Dienstnehmer der Pflichtversicherung. In ihrem aktuellen Newsletter fasst die NÖGKK die wichtigsten Informationen zur Beschäftigung von Au-pair-Kräften zusammen. So sind etwa bestimmte Entgeltbestandteile (Wert der vollen freien Station sowie jene Beträge, die der Dienstgeber für den privaten Krankenversicherungsschutz und für die Teilnahme an Sprachkursen und kulturellen Veranstaltungen der Au-pair-Kraft aufwendet) von der Beitragspflicht ausgenommen. ( Quelle: NÖDIS Nr 7, Mai 2015)