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Berücksichtigung von Kuraufenthalten bei Prüfung der Invalidität

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6450/18/2015 Heft 6450 v. 5.6.2015

ASVG: § 255

OGH 24. 2. 2015, 10 ObS 14/15d

Ein Versicherter ist vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen, wenn in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit und trotz zumutbarer Krankenbehandlung leidensbedingte Krankenstände in einer Dauer von 7 Wochen und darüber im Jahr zu erwarten sind, weil nicht damit gerechnet werden kann, dass leidensbedingte Krankenstände in diesem Ausmaß von den in Betracht kommenden Arbeitgebern akzeptiert werden.

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