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Telefoninterviewer für Meinungsforschungsinstitut - echte Dienstnehmer

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6450/10/2015 Heft 6450 v. 5.6.2015

ABGB: § 1151

OLG Wien 10. 2. 2015, 10 Ra 127/14s

Im vorliegenden Fall war strittig, ob die Klägerin trotz der Vereinbarung eines freien Dienstverhältnisses mit dem beklagten Meinungsforschungsinstitut im Hinblick auf ihre Tätigkeit als Telefoninterviewerin als echte Dienstnehmerin zu qualifizieren sei. Dies wurde vom OLG Wien nun mit folgender Begründung und auch unter Hinweis auf das, dasselbe beklagte Unternehmen betreffende Urteil OLG Wien 12. 8. 2014, 9 Ra 60/14f, ARD 6427/8/2014, bejaht:

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