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Außergerichtliche Geltendmachung einer Leistungsprämie

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6449/11/2015 Heft 6449 v. 29.5.2015

ABGB: § 1154

OLG Wien 24. 2. 2015, 7 Ra 122/14h

Die zur Verhinderung des Verfalls notwendige außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Arbeitnehmers erfordert die annähernde Konkretisierung derselben, eine ziffernmäßige Konkretisierung ist in aller Regel nicht erforderlich. Es müssen die Ansprüche jedoch insoweit konkretisiert werden, dass der Arbeitgeber erkennen kann, welche Ansprüche ihrer Art nach gemeint sind.

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