Seit dem 1. 1. 2015 besteht in Deutschland die Verpflichtung zur Zahlung eines Mindestlohns von € 8,50 brutto pro Arbeitsstunde für nahezu alle in Deutschland von Arbeitnehmern erbrachten Arbeitsleistungen. Der Beitrag geht auf die damit verbundenen umfangreichen Melde- und Dokumentationspflichten ein, die auch österreichische Unternehmen zu beachten haben, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden oder Aufträge in Deutschland annehmen. Dabei wird aufgezeigt, dass auch österreichische Mutter- oder Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen zur Meldung verpflichtet sind, wenn sie ihre Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung innerhalb der Unternehmensgruppe nach Deutschland entsenden. Zur Vermeidung von Haftungsrisiken empfehlen die Autorinnen, auch bei der Beauftragung von Werk- oder Dienstleistungen, die in Deutschland erbracht werden sollen, eine Plausibilitätsprüfung des Angebots und dessen Dokumentation in den betrieblichen Unterlagen, da auch der Auftraggeber bei Unterschreitung des Mindestlohns haftet, wenn er weiß oder wissen muss, dass sein Auftragnehmer selbst oder dessen Subunternehmer den Mindestlohn unterschreitet.