BGBl III 2015/60, ausgegeben am 6. 5. 2015
Das SoSi-Abkommen tritt am 1. 7. 2015 in Kraft und bezieht sich auf die Pensionsversicherung (mit Ausnahme der Sondervorschriften für das Notariat) und hinsichtlich des Abschnitts II (Bestimmungen über die anzuwendenden Rechtsvorschriften) auf die Kranken- und Unfallversicherung.