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Korrektur durch das BFG auch bei nur geringfügig unrichtigen Beträgen

RechtsprechungLohnsteuer und AbgabenBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6448/18/2015 Heft 6448 v. 21.5.2015

BAO: § 279

Unrichtige Abgabenbemessungen müssen auch dann aufgegriffen werden, wenn diese nur geringfügige steuerliche Auswirkungen zur Folge haben (hier: rund € 17,- zu niedriger Verlustabzug).

VwGH 24. 3. 2015, Ro 2014/15/0042

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