AVRAG: § 7i Abs 4 idF vor BGBl I 2014/94
LVwG Niederösterreich 1. 12. 2014, LVwG-MI-14-0003
Nach § 7i Abs 4 AVRAG idF vor BGBl I 2014/94 hatte die Bezirksverwaltungsbehörde im Fall von Unterentlohnung eines Arbeitnehmers von der Verhängung einer Strafe abzusehen, wenn die Unterschreitung des Grundlohns gering oder das Verschulden des Arbeitgebers geringfügig ist und der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Differenz nachzahlt und die Unterschreitung des Grundlohns durch den Arbeitgeber das erste Mal erfolgt ist.