ABGB: § 1155 Abs 1
OGH 25. 2. 2015, 9 ObA 153/14m
Im vorliegenden Fall ist weder die Qualifikation des Vertragsverhältnisses als freies Dienstverhältnis noch die analoge Anwendbarkeit des § 1155 ABGB auf das freie Dienstverhältnis strittig. Fraglich ist die Bemessungsgrundlage des nach § 1155 ABGB geschuldeten Entgelts in einem freien Dienstverhältnis.