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ELGA-Verordnung 2015 - BGBl

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6448/3/2015 Heft 6448 v. 21.5.2015

Gegenstand dieser Verordnung ist die Implementierung und Weiterentwicklung der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA). Dies geschieht insbesondere durch die Einrichtung einer Widerspruchstelle und einer Serviceline sowie einer ELGA-Ombudsstelle. Weiters werden ua festgelegt: Struktur, Format und Standards von ELGA-Gesundheitsdaten; die wechselwirkungsrelevanten, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel; die Mindestanforderungen für den Inhalt eines Aushanges bei ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern. Die erste Stufe der Inbetriebnahme von ELGA durch ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ua bestimmte Krankenanstalten) wird mit 1. 12. 2015 festgelegt. Die Verordnung tritt am 15. 5. 2015 in Kraft, wodurch die ELGA-VO, BGBl II 2013/505 (siehe ARD 6383/3/2014), abgelöst wird. (BGBl II 2015/106)

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