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Betriebsbedingte Kündigung zwecks Kosteneinsparung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6445/12/2015 Heft 6445 v. 23.4.2015

ArbVG: § 105 Abs 3 Z 2 lit b

Die Verringerung von Personalkosten durch Reduktion des Beschäftigtenstandes ist im Allgemeinen ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung eines schlechten Betriebsergebnisses und kann bei Einsparung des Arbeitsplatzes eine Kündigung rechtfertigen.

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