ASVG: § 49 Abs 1
VwGH 29. 9. 2014, 2013/08/0241
Im vorliegenden Fall hat B. M. für den Beschwerdeführer Innenausbautätigkeiten durchgeführt (Verspachtelungsarbeiten, Rigipsarbeiten und Montage), wobei das Material vom Beschwerdeführer bereitgestellt wurde. B. M. legte im Jahr 2007 jeweils Rechnung über diverse Dienstleistungen auf diversen Baustellen zu einem Pauschalpreis, und zwar für diverse Leistungszeiträume, die entweder eine Lohnwoche oder längere Zeiträume umfassten.