Die tiefgreifende Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist mit Jänner 2014 in Kraft getreten. In Reaktion auf die ersten Entscheidungen der Landesverwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts hat der VwGH nun bereits in mehreren Erkenntnissen verschiedene Punkte zum Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und zu den Anforderungen an deren Entscheidungen klargestellt.