Mit einer Änderung der NÖ Landarbeitsordnung 1973 durch LGBl für Niederösterreich 2015/9 wurden ua neue Bestimmungen zu Pflegekarenz und Pflegeteilzeit eingefügt, die geschlechtsneutrale Formulierung betreffend den anderen Elternteil bzw Adoptiv- oder Pflegeelternteil umgesetzt und die Möglichkeit der Beendigung des Lehrverhältnisses durch vorzeitige positive Ablegung der Facharbeiterprüfung geschaffen. Weiters kommt es bei Verletzungen des Gleichbehandlungsgebots zur Aufnahme von Kriterien für die Bemessung der Entschädigungshöhe für "die erlittene persönliche Beeinträchtigung" und die Ausdehnung der Verpflichtung zur Angabe des Mindestentgelts in Stelleninseraten auf Dienstverhältnisse, für die keine lohngestaltende Vorschrift zur Anwendung kommt.