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Kinderbetreuungsgeld für Lebensgefährtin der leiblichen Mutter

RechtsprechungKinderbetreuungsgeldBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6434/17/2015 Heft 6434 v. 5.2.2015

KBGG: § 5c Abs 3

OGH 21. 10. 2014, 10 ObS 102/14v

Nimmt zuerst die leibliche Mutter Kinderbetreuungsgeld bis zum 12. Lebensmonat des Kindes in Anspruch (Pauschalvariante 12 + 2), kann im Anschluss daran deren mit ihr in einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft lebende Lebensgefährtin das Kinderbetreuungsgeld mit der Folge der Verlängerung der Anspruchsdauer bis (höchstens) zum 14. Lebensmonat des Kindes in Anspruch nehmen, wenn sie die Pflege und Erziehung des Kindes ganz oder teilweise besorgt und zum Kind eine Beziehung aufgebaut hat, die einem Eltern-Kind-Verhältnis nahekommt, und somit als Pflegeelternteil anzusehen ist.

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