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VfGH: NoVA-Vergütung bei Kfz-Verkauf ins Ausland

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6434/5/2015 Heft 6434 v. 5.2.2015

Der VfGH hat einige Wortfolgen in § 12a NoVAG idF BGBl I 2009/52 mit 31. 12. 2015 aufgehoben, weil es auch nicht durch Verwaltungsökonomie oder Sicherung des Steueraufkommens gerechtfertigt werden kann, dass für Privatverkäufe von Kfz ins Ausland eine NoVA-Vergütung ausgeschlossen ist. Die aufgehobenen Wortfolgen sind auch in der derzeit geltenden Fassung des NoVAG enthalten. VfGH 29. 11. 2014, G 153/2014.

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