KV-Güterbeförderungsgewerbe/Arbeiter: Art XII
1. Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber neben einer Auszahlung auf das Gehaltskonto zusätzlich monatlich einen bestimmten Geldbetrag ungewidmet bar ausbezahlt, ist für den Arbeitnehmer nicht erkennbar, welche der von ihm verzeichneten Leistungen damit abgegolten sind. Damit liegt aber keine ordnungsgemäße Lohnabrechnung vor, die den Lauf der Verfallfrist auslöst.