KV-Arbeitskräfteüberlassung: Art XIX
OLG Wien 16. 10. 2014, 10 Ra 54/14f
Die Berufung des Arbeitgebers auf eine für sich allein betrachtet noch nicht sittenwidrige Verfallsklausel kann dann sittenwidrig sein, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die rechtzeitige Geltendmachung eines Anspruchs in einer Art und Weise erschwert oder praktisch unmöglich macht, die die spätere Berufung auf die Verfallsklausel als rechtsmissbräuchlich erscheinen lässt. Dies kann ein kollektivvertragswidriges Verhalten sein (zB unterlassene Aushändigung einer ordnungsgemäßen Lohnabrechnung, Anm) oder etwa auch eine Kündigungsdrohung des Arbeitgebers mit der Absicht, die Anspruchsdurchsetzung durch den Arbeitnehmer zu verhindern (vgl OGH 28. 11. 2001, 9 ObA 86/01i, ARD 5312/18/2002).