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KV-Gastgewerbe: Kürzung der Jahresremuneration bei Mitverschulden an unbegründeter Entlassung

RechtsprechungKollektivverträgeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6432/9/2015 Heft 6432 v. 22.1.2015

ABGB: § 1162c

KV-Hotel- und Gastgewerbe: Art 14 lit g

Nach dem Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe behält ein Arbeitnehmer im Fall einer unberechtigten Entlassung grundsätzlich seinen Anspruch auf Jahresremuneration. Als beendigungsabhängiger Anspruch unterliegt die Jahresremuneration aber der Mitverschuldensregelung des § 1162c ABGB, sodass der Anspruch des Arbeitnehmers auf anteilige Sonderzahlungen bei einem Mitverschulden an der unberechtigten Entlassung (hier: Verletzung der Mitteilungs- und Nachweispflichten im Krankenstand) entsprechend der Mitverschuldensquote zu kürzen ist.

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