Von der Europäischen Binnenschifffahrts Union (EBU), der Europäischen Schifferorganisation (ESO) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) wurde eine Europäische Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt geschlossen, zu deren Durchführung nun die Richtlinien 2014/112/EU erlassen wurde. ABl L 367 vom 23. 12. 2014 S 86.