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Angestellte in Bilanzbuchhaltungsbetrieben - KV-Zugehörigkeit ab 2016

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6432/1/2015 Heft 6432 v. 22.1.2015

Ab 1. 1. 2016 unterliegen sämtliche Angestellte, die in "Bilanzbuchhaltungsbetrieben" beschäftigt sind (Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner gemäß BibuG 2014), dem Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, in Information und Consulting sowie der diesbezüglichen Gehaltstabelle. (KV-Abschluss Gewerbeangestellte 2014)

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