HVertrG: § 8
OGH 25. 9. 2014, 9 ObA 76/14p
Sieht der Agentenvertrag mit einem arbeitnehmerähnlichen Handelsvertreter einen Anspruch auf eine Mandanten-Bonifikation für jene Agenten vor, die zum letzten Tag des Produktionsjahres die Karrierestufe Wirtschaftsberater, Teamleiter oder Teammanager erreicht haben, wobei (nur) die Bonifikation für Wirtschaftsberater an eine bestimmte Zielerreichung gebunden ist, gebührt dem Agenten eine aliquoten Mandanten-Bonifikation in Höhe von 50 %, wenn er zum 1. 7. des betreffenden Jahres vom Teamleiter in die Funktion eines Wirtschaftsberaters wechselte - auch wenn er für letztere Funktion die Vorgaben für die Bonifikation nicht erreicht hat.