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Die Neuerungen bei der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping seit dem 1. 1. 2015

Thema - ArbeitsrechtMag. Susanne OltARD 6431/7/2015 Heft 6431 v. 16.1.2015

Mit 1. 1. 2015 trat das Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetz 2014 (ASRÄG 2014) in Kraft. Wesentlicher Teil der neuen Bestimmungen sind Änderungen im Bereich der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping, die unter anderem die Verwaltungsstraftatbestände des § 7i AVRAG erweitern und teilweise wesentlich verschärfen. Der folgende Beitrag soll die wichtigsten Neuerungen des ASRÄG 2014 zur Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfung näher erläutern.

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