Mit 1. 1. 2015 trat das Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetz 2014 (ASRÄG 2014) in Kraft. Wesentlicher Teil der neuen Bestimmungen sind Änderungen im Bereich der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping, die unter anderem die Verwaltungsstraftatbestände des § 7i AVRAG erweitern und teilweise wesentlich verschärfen. Der folgende Beitrag soll die wichtigsten Neuerungen des ASRÄG 2014 zur Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfung näher erläutern.